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Für welche Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr muss eine Erlaubnisurkunde vorliegen?
Für Fahrzeuge mit 8 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich Anhänger
Für Fahrzeuge mit 4 t zulässiger Gesamtmasse ohne Anhänger
Für Fahrzeuge mit 3 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich Anhänger
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Im gewerblichen Güterverkehr in Deutschland ist eine Erlaubnisurkunde für Fahrzeuge erforderlich, die eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen im nationalen Verkehr oder mehr als 3,5 Tonnen im internationalen Verkehr haben. Konkret bedeutet das: Für Fahrzeuge mit 8 Tonnen zulässiger Gesamtmasse einschließlich Anhänger und für Fahrzeuge mit 4 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ohne Anhänger muss eine Erlaubnisurkunde vorliegen. Fahrzeuge mit nur 3 Tonnen zulässiger Gesamtmasse brauchen keine solche Urkunde. Du hast beide korrekten Antworten ausgewählt und somit die Regel richtig erkannt. In Zukunft kannst du dir merken: Bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen ist eine Genehmigung für den gewerblichen Güterverkehr notwendig.
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